Merke
Die geforderte Antwort wird der Kooperation angepasst.
Forced-Choice (erzwungene Wahl)
Die psychometrische Funktion der Sehschärfe (Kurve der prozentual richtigen Antworten, aufgetragen über der Sehzeichengröße bzw. Visusstufe) ist nicht durch eine abrupte Schwelle charakterisiert, ab der kleinere Sehzeichen nicht mehr erkannt werden (▶Abb. 1.60). Vielmehr sind die richtigen Antworten im Schwellenbereich eine Mischung aus Erkennen und Raten. Das impliziert die Aufforderung, die Sehzeichen bei nicht eindeutigem Erkennen zu raten. Jedes Sehzeichen muss benannt werden (Forced-Choice-Strategie). Antworten wie „das sehe ich nicht mehr“ sind nicht zulässig. Hilfreich ist die Erklärung, dass nicht festgestellt werden soll, welche Zeichen noch gut erkennbar sind, sondern wo die Erkennungsgrenze liegt.
Aus den folgenden Gründen wird die für eine sorgfältige Visusbestimmung unerlässliche Forced-Choice-Strategie oft unterlassen:
Abb. 1.60 Psychometrische Funktion. Die Kurven a, b und c zeigen den unkorrigierten Verlauf der Rate richtiger Antworten bei 2, 4 und 8 Antwortmöglichkeiten, die Kurve d den Verlauf der korrigierten Erkennungsrate.
Zeitmangel
Bequemlichkeit
Desinteresse
Vermeiden des unangenehmen Ratens für den Patienten
Unkenntnis der korrekten Vorgehensweise
Merke
Der Patient muss jedes Sehzeichen benennen. Raten ist nicht nur erlaubt, sondern gefordert.
Da gelegentliche Ausrutscher durch Unachtsamkeit vorkommen, wäre es nicht sinnvoll, den Sehschärfewert von einer 100 %igen Trefferrate abhängig zu machen. Die Reproduzierbarkeit dieses Wertes wäre gering. Am höchsten ist die Reproduzierbarkeit und am geringsten die Auswirkung einer Änderung der Trefferrate am Umkehrpunkt der psychometrischen Funktion. Er liegt in der Mitte zwischen 100 % und der reinen Ratewahrscheinlichkeit, für Sehzeichen mit 8 Alternativen also bei (100 % + 12,5 %) : 2 = 56,25 %. Für 4 Alternativen liegt er bei 62,5 % und für 2 Alternativen, wie beim PL, bei 75,0 %. Diese Raten entsprechen jeweils einer korrigierten Erkennungsrate von 50 % (s. u.).
Merke
Der Visus entspricht der Sehzeichengröße, bei der mehr als die Hälfte der Antworten korrekt ist.
Der Untersucher stellt fest, ob ein Sehzeichen richtig benannt wurde. Eine richtige Antwort kann resultieren aus eindeutigem Erkennen, unsicherem Erkennen mit richtigem Raten oder reinem Raten. Wenn ein Patient mehrere Sehzeichen in nicht vorhersehbarer Reihenfolge durchweg richtig benennt, ist davon auszugehen, dass er die Zeichen erkennt. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass dies Zufall war, nimmt mit der Zahl der Fragen exponentiell ab, umso stärker, je größer die Auswahl möglicher Antworten ist. Die Rate der richtig erkannten Sehzeichen (korrigierte Erkennungsrate, KER) lässt sich berechnen nach der Abbot-Formel, wobei n die Zahl der verwendeten Optotypen bzw. Alternativen darstellt, N die Zahl der Darbietungen und F die Zahl der falschen Antworten.
Abbot Formel: KER = [N-(n–1) – Fn]/[N-(n–1)]
Eine falsche Antwort ist möglich
durch Unaufmerksamkeit, obwohl das Sehzeichen sicher erkannt wird,
als Folge falschen Ratens bei unsicherer Erkennung oder
als Folge reinen Ratens, wenn das Zeichen gar nicht mehr erkannt wird.
Außerdem könnte die Antwort absichtlich falsch sein. Der Übergang vom überschwelligen Bereich, in dem alle Sehzeichen klar erkannt werden, zur puren Ratewahrscheinlichkeit (Kehrwert der Zahl möglicher Antworten) wird als Transitionszone oder Schwellenbereich bezeichnet.
Merke
Nachfragen, wenn ein Sehzeichen falsch benannt wurde, ist nicht erlaubt.
Aufgelöst nach der Rate R/N richtiger Antworten R ergibt sich aus der Abbot-Formel mit R = N–F und einer Einzelratewahrscheinlichkeit p = 1/n allgemein:
R/N = KER [1 – p] + p
Eine korrigierte Erkennungsrate von 50 % bzw. 0,5 entspricht also einer Rate richtiger Antworten von (1+p)/2. Die Annäherung an diesen Punkt ist auf verschiedene Art möglich.



